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Ein Rechtsstreit von Anno dazumal |
An einem Sonntag, man schreibt den 4. September 1740, wird bei Speisendorf auf der Kuckucksleiten nächst der Herrschaftsgrenze zu Raabs eine Frauenleiche aus der Thaya gezogen. Der gräfliche Verwalter der Herrschaft Weinern, zu dessen Gebiet der Auffindungsort gehört, lässt die Tote sicherheitshalber bewachen. In der Folge erscheint der Verwalter von Raabs mit einem Bader und entführt die Leiche auf Schloss Liebnitz. Als sie am nächsten Tag nach Raabs überführt werden soll, tritt der Verwalter von Weinern mit zahlreichen Untertanen auf, nimmt das tote Weib im Handstreich aus dem Kondukt und bringt es nach Weinern. Von dort sollte die Leiche zur Beerdigung wieder nach Speisendorf zurückgebracht werden. Dieser Trauerzug wiederum wird vom Verwalter aus Raabs und seinen Leuten gestört, die den Leichnam gewaltsam nach Raabs bringen und dort bestatten. Seine Niederlage beschönigt der Verwalter von Weinern mit den Worten: "Ich ... hätte die Leiche auch in (Groß) Siegharts eingraben lassen können, aber ich habe mich nachbarlich zeigen wollen und ihm die Leiche in die Hände gespielt, damit er vor seinen Untertanen auch ein wenig Recht erhalte."
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